Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Am 1. Januar 2023 tritt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft.
Das Gesetz findet ab 2023 zunächst Anwendung auf Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten, und ab dem 01.01.2024 auch auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland.
In diesem Zusammenhang hat Zenjob im Dezember 2023 eine Grundsatzerklärung veröffentlicht.
Darin verpflichtet sich Zenjob, die Menschenrechte und Umweltbelange sowohl innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit als auch in den globalen Lieferketten zu achten und sicherzustellen, dass Menschenrechts- und Umweltverletzungen vorgebeugt wird. Gleichzeitig erhalten Betroffene die Möglichkeit, entsprechende Verletzungen bei Zenjob anzuzeigen und Abhilfe zu fordern.
Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt
Unsere Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt steht Ihnen hier als PDF-Download zur Verfügung.
Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG
Gemäß der Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG können Personen oder Personengruppen Beschwerden und Hinweise zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Bedrohungen einreichen.
Verstöße oder Hinweise können über unser Berichtssystem für die Lieferkette gemeldet werden. Auch hier kann auf die Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren zurückgegriffen werden.
Verhaltenskodex für Lieferanten
Darüber hinaus verpflichten wir unsere Lieferanten, mit denen wir ab 2024 eine vertragliche Beziehung eingehen, unseren Verhaltenskodex für Lieferanten zu unterzeichnen. Unseren Verhaltenskodex für Lieferanten können Sie hier als PDF herunterladen.