Anmeldung möglich
Studierende
- An einer staatlich anerkannten Hochschule
- Im Vollzeitstudium
- Mit gültiger Immatrikulationsbescheinigung
Das Jobben bei Zenjob findet im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung statt. Für diese Beschäftigungsart gibt es strenge gesetzliche Voraussetzungen, weswegen nicht alle Personen Zenjob nutzen können.
Wer als Student*in bei Zenjob jobbt, muss einige Grundregeln beachten.
Um sozialversicherungsfrei zu bleiben, darfst du als Werkstudent max. 20h/Woche während der Vorlesungszeit arbeiten. Bei der kurzfristigen Beschäftigung darfst du mehr arbeiten, da die Beschäftigung von vornherein befristet ist.
In der vorlesungsfreien Zeit darfst du auch in einem Werkstudentenjob die 20-Stunden-Regelung überschreiten, ohne Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Mehr dazu in unserem ausführlichen Guide.
Grundsätzlich gibt es für Studierende keine allgemeine Verdienstgrenze in Deutschland. Wenn du möchtest dass dein Jahreseinkommen steuerfrei bleibt, BAföG erhältst oder familienversichert bist, musst du einige Grenzwerte beachten.
Finde heraus, wie du dich bei Zenjob anmeldest, wie dein Anstellungsverhältnis bei Zenjob aussieht und wie du deinen ersten Job meisterst.