Talent = Leiharbeitnehmer*in
Unsere Talents unterzeichnen bei ihrer Anmeldung eine Rahmenvereinbarung mit Zenjob, um neben ihrem Studium bei unseren Partnerunternehmen zu jobben.
Deine Arbeit bei Zenjob findet im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung statt. Finde heraus, wie dieses Anstellungsverhältnis funktioniert und welche Vorteile es für dich hat.
Unsere Talents unterzeichnen bei ihrer Anmeldung eine Rahmenvereinbarung mit Zenjob, um neben ihrem Studium bei unseren Partnerunternehmen zu jobben.
Wir verbinden Talents und Partnerunternehmen. Für unsere Talents sind wir primärer Ansprechpartner und übernehmen alle Arbeitgeberpflichten (z.B. Lohnzahlung und Anmeldung bei der Sozialversicherung).
Wir leihen unsere Talents an unsere Partnerunternehmen aus, damit sie dort ihre eigentliche Arbeit verrichten können. Für jeden Job unterzeichnen unsere Talents einen befristeten Arbeitsvertrag direkt in der App.
Studierende können bei Zenjob entweder in kurzfristiger Beschäftigung oder Werkstudentenjobs arbeiten. Bei beiden Anstellungsverhältnissen gibt es grundlegende Unterschiede.
Bei der kurzfristigen Beschäftigung handelt es sich um eine Form der geringfügigen Beschäftigung. Im Gegensatz zum 520€-Minijob gibt es bei der kurzfristigen Beschäftigung keine Verdienstgrenze, sondern eine zeitliche Begrenzung: Sie muss auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt sein und darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden.
Die kurzfristige Beschäftigung bei Zenjob bietet einige Vorteile gegenüber einem 520€-Minijob.
Es gibt keine Verdienstgrenze.
Du zahlst keine Beiträge zur Sozialversicherung.
Du kannst unabhängig entscheiden, wann und wie oft du jobbst.
Du kannst unterschiedliche Jobs und Unternehmen ausprobieren.
Die kurzfristige Beschäftigung ist gesetzlich auf 70 Tage pro Kalenderjahr bzw. Rahmenvereinbarung begrenzt. Als Arbeitstag gilt jede Schicht, egal wie kurz oder lang sie ist. Achtung: Zu den 70 Tagen zählen alle Arbeitstage aus all deinen kurzfristigen Beschäftigungen.
Wenn du die maximale Anzahl an Arbeitstagen erreichst, deine Rahmenvereinbarung ausläuft oder du sie terminierst, musst du mindestens eine zweimonatige Pause einlegen, bevor du eine neue unterschreiben darfst. Wenn du die 70 Arbeitstage im Kalenderjahr erreicht hast, kannst du deine nächste Rahmenvereinbarung frühestens im nächsten Kalenderjahr unterschreiben.
Eine kurzfristige Beschäftigung ist grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Die Höhe deiner Steuerabgaben richtet sich nach deiner Steuerklasse, nach deinem etwaigem Kinderfreibetrag und dem sogenannten Anmeldezeitraum.
Unsere Werkstudentenjobs sind eine gute Alternative für alle Studierenden, die ein regelmäßiges Einkommen möchten. Auch hier unterschreibst du eine Rahmenvereinbarung mit Zenjob und verrichtest deine eigentliche Arbeit bei einem unserer Partnerunternehmen. Im Gegensatz zur kurzfristigen Beschäftigung arbeitest du ausschließlich bei einem Unternehmen und verpflichtest dich zu einer festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit.
Unsere Werkstudentenjobs findest du als solche gekennzeichnet in unserer App.
3-18 Monate
Vorlesungszeit: 16-20 Stunden
Vorlesungsfreie Zeit: Bis zu 40 Std./Woche
Bei der Anmeldung kurzfristige Beschäftigung auswählen, da wir Werkstudentenjobs auch hier posten
Für die Bestimmung der Höhe deiner abgeführten Lohnsteuer spielt der sogenannte Anmeldezeitraum eine wichtige Rolle. Dabei handelt es sich um die Anzahl der Tage, die zwischen deiner ersten und deiner letzten Schicht in einem Kalendermonat liegen. Das Finanzamt nutzt den Anmeldezeitraum, um deinen durchschnittlichen Tageslohn aufs Jahr betrachtet hochzurechnen und so deine Lohnsteuer zu bestimmen.
Monatslohn / Anmeldezeitraum x 365 Tage = theoretischer Jahreslohn
Bei der kurzfristigen Beschäftigung gibt es ein paar Tipps, wie du deine Lohnsteuerabgaben so gering wie möglich hältst.
Zwei gearbeitete Schichten im Monat
1. Schicht am 05.07. – Lohn 100€
2. Schicht am 25.07. – Lohn 100€
200€ / 20 Tage x 365 Tage = 3.650€ Jahreslohn
Eine gearbeitete Schicht im Monat
1. Schicht am 05.07. – Lohn 100€
Keine 2. Schicht
100€ / 1 Tag x 365 Tage = 36.500€ Jahreslohn
Vermeide es, nur eine Schicht im Monat zu arbeiten.
Arbeite eine Schicht möglichst zu Beginn des Monats und eine weitere möglichst zum Ende des Monats. Je höher der Anmeldezeitraum, desto geringer die Lohnsteuer.
Wenn dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag (10.908€ für Alleinstehende – Stand 2023) geblieben ist, kannst du dir deine Lohnsteuer über eine Steuererklärung komplett oder teilweise erstatten lassen.
Finde heraus, was unsere Nutzungsvoraussetzungen sind, wie du dich bei Zenjob anmeldest und wie du erfolgreich deinen ersten Job meisterst.