Wettbewerbsverbot – alle wichtigen Infos für deinen Arbeitsvertrag
Du willst nebenberuflich jobben oder hast dein aktuelles Arbeitsverhältnis gerade beendet und suchst nach einem neuen Job? Dann solltest du herausfinden, ob in deinem Arbeitsvertrag ein Wettbewerbsverbot festgelegt ist. Dieses stellt sicher, dass du deiner Firma während – oder nach – deiner Anstellung keine direkte Konkurrenz machst.
Doch wann gilt ein Wettbewerbsverbot und worauf musst du achten? Wann endet es und was passiert, wenn du dagegen verstößt? Und was hat eigentlich eine Karenzentschädigung mit all dem zu tun? In unserem Guide beantworten wir dir all diese Fragen.
- Was ist das Wettbewerbsverbot?
- Unterschied zwischen gesetzlichem, vertraglichem und nachvertraglichem Wettbewerbsverbot
- Was ist eine Karenzentschädigung?
- Was droht beim Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot?
- Was must du bei einer Nebentätigkeit beachten?
Was ist ein Wettbewerbsverbot?
Ein Wettbewerbsverbot stellt sicher, dass du deiner Arbeitsstelle keine direkte Konkurrenz machst. Grundsätzlich betrifft ein Wettbewerbsverbot nahezu alle Arbeitnehmer*innen. Denn als angestellte Person verpflichtest du dich, deiner Arbeitsstelle Treue und Loyalität zu zeigen. Das heißt, dass du nicht in direkten Wettbewerb mit deinem Betrieb gehst. Dazu zählen sowohl die Anstellung und Tätigkeit in einem anderen Unternehmen als auch die Verselbstständigung mit einem eigenen Betrieb.
Unterschied zwischen gesetzlichem, vertraglichem und nachvertraglichem Wettbewerbsverbot
Bei einem Wettbewerbsverbot wird zwischen einer gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Variante unterschieden.
Die gesetzlichen Wettbewerbsverbote müssen alle Arbeitnehmer*innen beachten. Sie ergeben sich während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses aus der Treuepflicht einer angestellten Person gegenüber ihrem Betrieb. Das bedeutet, dass du grundsätzlich nicht in direkten Wettbewerb mit deinem Betrieb gehen darfst, solange du dort angestellt bist. Das gilt auch für die Zeit während eines Urlaubs oder einer Krankschreibung.
Vertragliche Wettbewerbsverbote bestehen nur dann, wenn es hierfür im Arbeitsvertrag zusätzlich zu den bestehenden gesetzlichen Regelungen eine entsprechende Wettbewerbsverbotsklausel gibt. Sie werden auch „non-compete clause“ oder NCC genannt.
Ein NCC lockert oder erweitert das gesetzliche Wettbewerbsverbot. Sollte der in deinem Arbeitsvertrag enthaltene NCC das gesetzliche Wettbewerbsverbot erweitern, empfehlen wir dir die rechtliche Überprüfung durch eine entsprechende Fachkraft.
Um zu vermeiden, dass eine angestellte Person mit allen gesammelten Erfahrungen und dem wichtigen Know-how nicht einfach zur Konkurrenz wechselt, können Firmen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot – die sogenannte Konkurrenzklausel – vereinbaren. Dieses untersagt Angestellten, für einen vertraglich festgelegten Zeitraum nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Geschäfte im gleichen Tätigkeitsbereich des Betriebs auszuüben – weder auf eigene Rechnung noch für ein konkurrierendes Unternehmen.
Da ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot eine erhebliche Einschränkung in der Berufsfreiheit der Angestellten darstellt, gibt es strenge Voraussetzungen, damit es wirksam ist. Es muss …
- ein berechtigtes geschäftliches Interesse an dem Wettbewerbsverbot geben, zum Beispiel, weil der Betrieb befürchtet, dass eine ehemals angestellte Person Geschäftsgeheimnisse weitergibt oder die Kundschaft abwirbt.
- schriftlich vereinbart werden und klar geregelt und eindeutig formuliert sein.
- nach Ort, Zeit und Inhalt angemessen sein und gilt für höchstens zwei Jahre nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
- eine Karenzentschädigung für die ehemals angestellte Person geben.
Was ist eine Karenzentschädigung?
Ohne eine Karenzentschädigung ist ein arbeitsrechtliches Wettbewerbsverbot nicht verbindlich. Die Karenzentschädigung soll die finanziellen Nachteile ausgleichen, die für eine Person für die Dauer eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots entstehen, weil sie nicht tätig werden kann.
Für die Berechnung der Karenzentschädigung gelten die §§ 74 HGB. Die Höhe der Karenzentschädigung muss demnach mindestens die Hälfte des zuletzt bezogenen Entgelts erreichen. Hierzu zählen alle Einkommensbestandteile – also auch Leistungszulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Provisionen und Sachleistungen.
Solltest du eine neue Tätigkeit beginnen, dann werden deine Bezüge auf die Karenzentschädigung angerechnet. Gleiches gilt für den Bezug von Arbeitslosengeld.
Was droht beim Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot?
Bei Verstoß gegen das gesetzliche Wettbewerbsverbot während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses droht eine Abmahnung sowie eine Unterlassung der Konkurrenztätigkeit. Es kann sogar zu einer Kündigung kommen. Zusätzlich kann der Betrieb einen Anspruch auf Schadensersatz haben oder auf Unterlassung des Wettbewerbs klagen.
Bei einem Verstoß gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot hat der Betrieb die Möglichkeit auf die Vertragsstrafenvereinbarung zurückzugreifen. Diese Vertragsstrafe verpflichtet die ehemals angestellte Person zur Zahlung einer Geldstrafe und eventuell zur Rückzahlung der in dem entsprechenden Zeitraum gewährten Karenzentschädigung.
Was musst du bei Aufnahme einer Nebentätigkeit beachten?
In der Regel brauchst du für die Aufnahme einer Nebentätigkeit keine Genehmigung deiner Hauptarbeitsstelle. Dein*e Arbeitgeber*in kann eine Nebentätigkeit nur dann ablehnen oder verbieten, wenn ein berechtigtes Interesse besteht – zum Beispiel, wenn du für die Konkurrenz jobben willst. Denn auch bei einer Nebentätigkeit musst du dich auch an das gesetzliche Wettbewerbsverbot halten. Wenn du einen Nebenjob in einem Betrieb aufnehmen möchtest, dessen Geschäftsbereich mit deiner Hauptarbeitsstelle konkurriert, muss dir dein*e Arbeitgeber*in dies ausdrücklich schriftlich erlauben.
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