Sonderzahlungen —Weihnachtsgeld, Abfindung & Bonus kurz erklärt
Über ein bisschen mehr Geld in der Tasche freuen wir uns doch alle! Ein Bonus ist für dich als Arbeitnehmer*in ein gern gesehenes Plus und für Arbeitgeber*innen eine gute Möglichkeit, die Mitarbeiterbindung und Motivation zu steigern. Zu den bekanntesten Sonderzahlungen gehören das Weihnachtsgeld oder die Abfindung. Welche Bonuszahlungen es sonst gibt und was du bei einer Bonuszahlung beachten musst, das erklären wir dir hier.
Was sind Sonderzahlungen?
Klar ist: Sonderzahlungen bedeuten zusätzliches Geld. So weit, so gut. Doch gehen wir etwas mehr ins Detail. Der lohnsteuerliche Begriff für Bonuszahlungen ist „sonstige Bezüge“. Dabei handelt es sich um Vergütungen, die nicht zum laufenden Arbeitslohn gehören. Als laufender Arbeitslohn versteht man die regelmäßigen Vergütungen, die du für deine Arbeitsleistung während der üblichen Lohnzahlungszeiträume erhältst. Eine Bonuszahlung ist hingegen ein einmaliger Zuschlag auf das reguläre Arbeitsentgelt, den ein*e Arbeitgeber*in aus besonderem Anlass zahlt. Diese entsprechen im Wesentlichen dem sozialversicherungsrechtlichen Begriff „einmalige Zuwendungen“.
Welche Arten von Sondervergütung gibt es?
Sonderzahlungen vereinen verschiedene zusätzliche Zahlungen, die Arbeitgeber*innen ihren Angestellten zahlen, und zwar aus unterschiedlichen Gründen und Anlässen. Als Bonuszahlungen versteht man Sonderzahlungen mit Entgeltcharakter, mit denen der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin deine Gegenleistung angemessen honoriert. Diese Leistungs- oder Gewinnbezogenheit unterscheidet die Bonuszahlung von der Gratifikation, die meist ohne Leistungsbezug gewährt wird. Zu den Gratifikationszahlungen gehören etwa das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Ziel der Gratifikationszahlungen ist es, die Betriebstreue zu belohnen und die Motivation zu stärken. Außerdem gibt es Sonderzahlungen mit Mischcharakter, die sowohl Entgelt- als auch Gratifikationscharakter mit sich bringen.
Sonderzahlungen im Überblick:
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsgeld
- Hochzeits- und Geburtsbeihilfe
- Treue-Prämien
- Corona-Prämie
- Abfindung
- Tantiemen
- Leistungsbonus
Weihnachtsgeld
Die Weihnachtszeit ist nicht nur gemütlich und besinnlich, sie kann auch ganz schön ins Geld gehen. Mit dem Weihnachtsgeld wollen Arbeitgeber*innen ihren Mitarbeiter*innen etwas unter die Arme greifen. Ob, wann und wie viel Weihnachtsgeld du bekommst, hängt von deinem Arbeitgeber bzw. deiner Arbeitgeberin ab.
Wenn du das Unternehmen vor dem 31.03. des Folgejahres verlässt, musst du das Weihnachtsgeld ganz oder teilweise zurückzahlen.
Urlaubsgeld
Urlaubsgeld — alleine das Wort macht gute Laune! Dabei solltest du das Urlaubsgeld nicht mit dem Urlaubsentgelt verwechseln. Urlaubsentgelt ist das Geld, das dir auch in der Zeit deines Urlaubs weitergezahlt wird und gesetzlich festgeschrieben ist. Das Urlaubsgeld hingegen ist eine Sonderzahlung, die du zusätzlich zum Urlaubsentgelt erhältst. Wie auch das Weihnachtsgeld ist das Urlaubsgeld eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin an die Belegschaft.
Prämie für Betriebstreue
Wer schon viele Jahre seinem Betrieb die Treue hält, darf sich eventuell über eine Prämie für Betriebstreue freuen. Diese honoriert dein*e Arbeitgeber*in mit einer einmaligen Sonderzahlung oder einem Geschenk und spricht dir so ein Dankeschön aus.
Abfindung
Wenn du deinen Arbeitsplatz verlierst, kann es sein, dass du eine Abfindung bekommst. Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die du somit als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes bekommst. Ein Anspruch besteht allerdings nicht. Manche Arbeitgeber*innen zahlen bei einem Aufhebungsvertrag oder einer Kündigung eine Abfindung, um eine Kündigungsschutzklage der entlassenen Arbeitnehmer*innen zu vermeiden. Die Höhe ist variabel, folgt aber oft einer Faustregel: Die Abfindung beträgt ein halbes Brutto-Monatsgehalt, multipliziert mit der Anzahl der Jahre, die der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in dem Unternehmen tätig war.
Tantiemen
Eine Tantieme ist die Zahlung eines Geldbetrags, den du zusätzlich zum Festgehalt als besondere Anerkennung bekommst. Dabei sind Tantieme nicht von deiner Arbeitsleistung, sondern vom Gesamtergebnis, also dem Gewinn oder Umsatz des Betriebs abhängig. Tantieme spielen vor allem bei höheren Angestellten, Geschäftsführer*innen oder Vorstandsmitgliedern eine Rolle.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld und Co.?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderzuwendung wie das Weihnachtsgeld gibt es nicht, weder für reguläre Mitarbeiter*innen noch für Minijobber*innen. Das bedeutet: Kein Unternehmen muss seinen Angestellten Sonderzahlungen zahlen. Wird das Geld allerdings in einer bestimmten Regelmäßigkeit bezahlt, entsteht eine betriebliche Übung und damit auch ein Anspruch. Konkret bedeutet das: Wird dir drei Mal in Folge das gleiche Weihnachtsgeld ausgezahlt, hast du in Zukunft einen Anspruch darauf. Außerdem gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Zahlt der Betrieb Weihnachtsgeld, muss er es an alle Mitarbeiter*innen auszahlen. Einzelne Mitarbeiter*innen, wie zum Beispiel Minijobber*innen oder Werkstudierenden, dürfen nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus gilt: Wenn Sonderzahlungen in deinem Einzelarbeitsvertrag oder im Tarifvertrag zugesichert sind, hast du ein Recht auf die vereinbarten Sonderzahlungen.
Ist ein Bonus steuerfrei?
Einmalprämien wie das Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Provisionen, Prämien oder Mitarbeiterboni sind grundsätzlich steuerpflichtig und auch sozialabgabepflichtig. Ein Bonus gilt dabei nicht als laufender Entgeltbezug, sondern gehört zu den „sonstigen Bezügen“, die du in der Regel einmalig erhältst. Steuerlich behandelt wird diese Sonderzahlung, als wäre sie über das Jahr hinweg in gleichmäßigen Teilen bei dir eingegangen. So wird dann auch der Steuersatz errechnet. Die Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiterboni, Prämien & Co werden im Monat ihrer Auszahlung berechnet. Um die genaue Beitragshöhe zu ermitteln, wird dein bisheriger Lohn angesetzt.
Achtung: Wenn du geringfügig beschäftigt bist, musst du darauf achten, dass du mit der Sonderzahlung deine erlaubte Verdienstgrenze in Bezug auf BAföG oder Krankenkasse nicht überschreitest. Und weiter: Urlaubs- und Weihnachtsgeld können auf den monatlichen Mindestlohn angerechnet werden. Dafür müssen die Zahlungen regelmäßig und ohne Vorbehalt in jedem Monat zu 1/12 gezahlt werden.