Rundfunkgebühren als Student — alles, was du zum Thema wissen musst
GEZ, das sind drei Buchstaben, die nicht gerade pure Freude auslösen. Doch Fakt ist: Für jede Wohnung in Deutschland wird eine Rundfunkgebühr fällig – unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben, wie viele Geräte sie nutzen oder ob es überhaupt einen Fernseher oder ein Radio in der Wohnung gibt. Warum wir überhaupt eine Rundfunkgebühr haben, wer alles bezahlen muss und wie du dich als Student*in eventuell von der Rundfunkgebühr befreien lassen kannst, klären wir hier.
Warum muss ich Rundfunkgebühren bezahlen?
Über 20 Fernsehsender und mehr als 60 Radiosender, dazu kommen digitale Angebote: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sorgt für ein breites Unterhaltungsprogramm, in dem auch Platz für Nischenprogramme und Themen mit dem sogenannten Bildungsanspruch ist. Damit dieses Angebot für alle Menschen in Deutschland zur Verfügung steht, gibt es den Rundfunkbeitrag. Mit diesem Beitrag wird der das Medienangebot finanziert. Dabei basiert die Gebühr auf einem Solidarmodell, was bedeutet, dass sich alle Bürger an der Finanzierung beteiligen. Das so generierte Geld wird dann an die Landesrundfunkanstalten der ARD, das ZDF sowie das Deutschlandradio und die Landesmedienanstalten verteilt.
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Wer muss Rundfunkgebühren bezahlen?
Seit dem 1. Januar 2013 gilt: Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Der Rundfunkbeitrag, der die sogenannte GEZ-Gebühr 2013 abgelöst hat, beträgt seit dem 20. Juli 2021 genau 18,36 Euro pro Monat — und das pro Haushalt. Die Bezahlung ist also nicht pro Kopf, sondern pro Wohnung fällig. Es gibt allerdings ein paar wenige Fälle, in denen man sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kann. Ob du zahlen musst oder nicht, hängt einerseits von deiner Wohnungssituation und von deiner finanziellen Lage ab. Wann du eine GEZ-Befreiung als Student beantragen kannst, klären wir jetzt in den Einzelfällen.
Du wohnst noch bei deinen Eltern?
Wenn du noch nicht ausgezogen bist und bei deinen Eltern wohnst, musst du dich, was die Rundfunkgebühren betrifft, um nichts kümmern. Deine Eltern bezahlen bereits die Rundfunkgebühr für die gemeinsame Wohnung oder das gemeinsame Haus. Da diese nur einmal pro Wohnung fällig wird, musst du also nicht extra zahlen. Ausnahme ist: Du beziehst im Haus deiner Eltern eine eigene vom Rest des Hauses unabhängige Wohnung. Dann zählt diese als eigenständige Wohnung. Dazu kommen wir gleich.
Rundfunkbeitrag für Studierende, die in einer WG wohnen
Du wohnst in einer Wohngemeinschaft? Dann muss pro Wohnung nur eine Person angemeldet sein, die den Rundfunkbeitrag vollständig bezahlt. Ihr könnt euch somit in der WG den Betrag aufteilen. Ihr profitiert in diesem Fall also wirklich von der Umstellung, dass seit 2013 nur noch ein Betrag pro Wohnung und nicht mehr pro Rundfunkgerät gezahlt werden muss. Wer den Beitrag bezahlt, ist egal, solange die Person volljährig ist. Ihr könnt die Person selbst aussuchen oder aber die der Beitragsservice wählt eine beitragspflichtige Person aus. Alle anderen Mitbewohner*innen, die bereits angemeldet sind, können sich dann abmelden. Wie viele Laptops, Fernseher und Radios ihr in der WG besitzt und wie viele Personen in der Wohnung leben, spielt für die Rundfunkgebühr keine Rolle. Aber Achtung: Falls der oder die Beitragszahler*in aus der WG auszieht, müsst ihr eine neue Person melden. In den meisten Fällen macht es Sinn, wenn der/die Hauptmieter*in die Anmeldung übernimmt. Intern kann der Beitrag dann auch nochmal unter allen Mitbewohner*innen geteilt werden.
Rundfunkbeitrag für Student*innen, die BAföG beziehen
Du bekommst BAföG? Dann kannst du dich von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Seit 2017 geht das sogar bis zu drei Jahre rückwirkend. Wenn du BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bekommst, kannst du einen GEZ-Befreiungsantrag stellen. Das Formular findest du online. Dieses musst du ausfüllen, unterschreiben und dem Antrag eine beglaubigte Kopie des BAföG-Bescheides beilegen. Wenn du in einer WG wohnst, ist durch deine Befreiung nicht die ganze WG von der Rundfunkgebühr befreit, sondern jemand anderes muss Beitragszahler*in sein. Wenn in der WG also zum Beispiel mit dir drei Personen wohnen und du befreit bist, müssen sich die beiden anderen die Gebühren teilen, wenn diese kein BAföG beziehen. Wenn du alleine wohnst, musst du als BAföG-Empfänger*in keine Rundfunkgebühren für deine Wohnung entrichten.
Rundfunkbeitrag im Studentenwohnheim
Die Ansage lautet: Pro Wohnung ein Beitrag. Doch so einfach wie das klingt, so uneindeutig kann das in der Realität werden. Das zeigt das Beispiel Studentenwohnheim. Hier gibt es nämlich zwei Szenarien, die zu unterschiedlichen Einschätzungen führen.
Gehen in einem Studentenwohnheim die Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur ab, muss jede Bewohner*in den Rundfunkbeitrag entrichten. Dann gelten die Zimmer als eigenständige Wohnung, unabhängig davon, ob sie über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügen. Wenn allerdings mehrere Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur oder Treppenhaus abgetrennt sind und aus einem privaten Bereich abgehen, also eher wie in einer WG, gilt das Gleiche wie bei WGs: Nur eine Person muss sich anmelden und den Beitrag zahlen und die Bewohnern*innen können sich die Kosten teilen.
Beitragspflicht für Student*innen in eigener Wohnung
Wenn du nicht mehr bei Deinen Eltern lebst, sondern alleine eine eigene Wohnung oder ein Einzimmerapartment beziehst, musst du auch die Rundfunkgebühren bezahlen — und das auch als Student. Dabei ist es auch egal, ob du ein Fernsehgerät oder ein Radio besitzt, ob du ARD oder ZDF überhaupt schaust oder beispielsweise nur mit deinem Laptop Netflix streamst. Die Rundfunkgebühr wird unabhängig davon fällig. Befreien lassen kannst du dich als Student*in nur, wenn du BAföG beziehst oder im Härtefall, dazu kommen wir noch.
Rundfunkgebühr für Student*innen mit Zweitwohnsitz
Wenn deine Studentenwohnung dein Zweitwohnsitz ist, kannst du dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Sogenannte doppelte Gebühren müssen nicht mehr bezahlt werden. Dafür muss deine Hauptwohnung jedoch bereits beim Beitragsservice gemeldet sein und beide Wohnungen auf deinen Namen laufen. Wenn deine Eltern für deine Hauptwohnung angemeldet sind und deine Zweitwohnung auf dich läuft, musst du wiederum auch den Rundfunkbeitrag bezahlen. Dies gilt übrigens auch, wenn du zum Beispiel für ein Auslandssemester im Ausland bist, aber dein Mietvertrag bestehen bleibt. Die GEZ-Befreiung gilt übrigens auch für Ehepartner*innen oder Ehepartnerinnen, jedoch nicht für Mitbewohner*innen.
GEZ-Befreiung für Studierende mit Härtefall
Für besondere Härtefälle gibt ein Gesetz, das die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Studenten und Studentinnen vorsieht. Doch ein geringes Einkommen reicht dafür in der Regel nicht aus. Eine GEZ-Befreiung als Student ohne BAföG ist demnach nicht möglich. Wenn du keine Sozialleistungen bekommst, weil deine Einkünfte die Bedarfsgrenze überschreiten, das allerdings nur ganz knapp, kannst du einen Antrag als besonderen Härtefall stellen. Voraussetzung dafür ist, dass die Überschreitung geringer ausfällt als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags, derzeit also 18,36 Euro. Als Nachweis brauchst du den ablehnenden Leistungsbescheid von der Sozialbehörde, die diese beweist.
Wir hoffen, wir haben es geschafft, etwas Licht ins Dunkel des GEZ-Dschungels zu bringen und konnten deine Fragen rund um die Rundfunkgebühr als Student*in beantworten. Mehr Infos rund um die Wohnungssuche, liest du hier.