Probezeit — alles, was du wissen musst
Wenn du einen neuen Job beginnst, steht dir in der Regel zunächst eine Probezeit bevor. Sowohl für dich als auch für dein*e Arbeitgeberin gilt es also erst einmal zu testen, ob die Stelle die richtige für dich ist. Doch wie lange dauert eine Probezeit? Welche Rechte hast du in dieser Zeit? Und wie war das mit dem Urlaub? Wir haben alle Antworten rund ums Thema Probezeit.
Was genau bedeutet Probezeit?
Die Probezeit ist eine Art Bewährungsprobe. In dieser Zeit besteht noch kein Kündigungsschutz, weshalb beide Parteien das Arbeitsverhältnis einfacher als im regulären Arbeitsverhältnis beenden können und das ohne Angabe eines Grundes. Eine Probezeit ist üblich, egal, ob es sich um ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnisses handelt. Bei einem befristeten Vertrag sollte die Dauer der Probezeit aber in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtdauer der Befristung stehen.
Warum gibt es sie?
Die Probezeit dient als Zeitraum, in dem Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in ausprobieren können, ob das Arbeitsverhältnis für beide Parteien zufriedenstellend ist. Sollte sich für eine oder beide Parteien herausstellen, dass dies nicht der Fall ist, kann in der Probezeit der geschlossene Arbeitsvertrag unter vereinfachten Bedingungen beendet werden — und das von beiden Seiten.
Wie lange dauert sie?
Die Dauer ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, es gibt allerdings eine maximale Probezeit von sechs Monaten. Die gesetzliche Probezeit bei Ausbildungen ist genauer geregelt. Sie beträgt zwingend zwischen einem und vier Monaten. In den meisten Fällen dauert die Probezeit im Angestelltenverhältnis sechs Monate, manchmal aber auch nur drei. Die von Unternehmen und Arbeitnehmer*in vereinbare Probezeit wird mit klar definierter Dauer im Arbeitsvertrag festgehalten.
Ist eine Probezeit gesetzlich vorgeschrieben?
Auch wenn sie üblich ist, eine gesetzliche Probezeit besteht nicht. Wenn von beiden Seiten keine Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, beginnt das reguläre Arbeitsverhältnis ohne Probezeit. Das bedeutet, dass auch die damit vereinfachten Kündigungsbedingungen und verkürzte Kündigungsfrist entfallen. Eine Ausnahme bildet die Berufsausbildung. Hier ist durch § 20 des Berufsbildungsgesetzes eine Probezeit zwingend vorgeschrieben. Übrigens: Eine Probezeit kann prinzipiell auch mündlich, also ohne Arbeitsvertrag vereinbart werden, denn es bedarf keiner Schriftform. Doch wie immer gilt: Im Streitfall wird es ohne Formulierungen schwarz auf weiß schwierig, weshalb ein ausformulierter Vertrag wichtig ist.
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Kann ich in der Probezeit kündigen?
Der Sinn der Probezeit ist es, das Arbeitsverhältnis zu testen und auf Bestand zu prüfen. Wenn sich innerhalb der Probezeit herausstellt, dass es für eine oder beide Seiten nicht passt, kann das Verhältnis relativ einfach und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden — das gilt für Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in gleichermaßen. In der Probezeit profitieren alle Beteiligten von einer verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen. Ausnahmen können bei einem Tarifvertrag bestehen, der oftmals mit längeren Kündigungsfristen einhergeht.
Kann ich in der Probezeit Urlaub nehmen?
Urlaubssperre in der Probezeit? Es ist eine der häufigsten Fragen, die sich rund um das Thema Probezeit stellt: Darf ich in der Probezeit Urlaub nehmen? Eines vorweg: Der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub besteht erst nach dem sechsten Monat Betriebszugehörigkeit. Das bedeutet allerdings nicht, dass du während der Probezeit gar keinen Urlaubsanspruch hast. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gewährt einen Urlaubsanspruch in der Probezeit, allerdings nur einen anteiligen. Mit jedem Monat hast du Anspruch auf ein weiteres Zwölftel des Gesamturlaubs. Wenn du beispielsweise einen Urlaubsanspruch von 20 Tagen pro Jahr hast, hast du pro Monat 1,67 Urlaubstage. Nach drei Monaten in der Probezeit hättest du also Anspruch auf fünf der 20 Urlaubstage. Doch wie so oft gilt: Fragen kostet nichts. Viele Chefs und Chefinnen zeigen sich kulant, wenn es etwa um einen freien Tag wegen einer Hochzeit geht. Doch was ebenso gilt: Wenn dringende betriebliche Gründe gegen deinen Urlaubsantrag sprechen, muss dein*e Chef*in deinen Antrag nicht genehmigen.
Was passiert bei einer Krankheit in der Probezeit?
Klar, Krankwerden sucht man sich nicht aus. Doch gerade in der Probezeit fühlt es sich besonders unangenehm an, wegen Krankheit zu fehlen. Doch was passiert, wenn du in der Probezeit krank wirst? Die Antwort lautet: Es kommt drauf an! Wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht, bekommst du weiterhin ganz normal dein Gehalt. Falls du noch nicht so lange angestellt bist, übernimmt deine Krankenkasse die Bezahlung in Form von Krankengeld. Wichtig ist, dass du eine entsprechende Bescheinigung vom Arzt einreichst. Die Probezeit verlängert sich übrigens nicht automatisch um die krankheitsbedingten Fehltage. Doch denke daran, dass du in der Probezeit auch ohne Grund gekündigt werden kannst. Selbst Krankheit ist in der Probezeit kein Kündigungsschutz.
Kann die Probezeit im Arbeitsvertrag wegen Krankheit verlängert werden?
Wie eben schon gesagt, verlängert sich die Probezeit nicht um deine Fehltage. Doch unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Probezeitverlängerung erlaubt. Dies kann dann der Fall sein, wenn sich Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen in der ursprünglich vereinbarten Frist kein umfassendes Bild machen konnten — etwa durch eine längere Krankheit.
Schwanger in der Probezeit?
Schwanger in der Probezeit? Das musst du deinem oder deiner Arbeitgeber*in nicht zwingend mitteilen. Doch es hat Vorteile, dies zu tun! Sobald deine Arbeitsstelle über deine Schwangerschaft informiert ist, müssen die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes eingehalten werden. Das bedeutet etwa, dass du keine Überstunden oder körperlich anstrengende Aufgaben übernehmen musst und darfst. Außerdem besteht auch in der Probezeit ein Sonderkündigungsschutz bei Schwangerschaft. Das heißt: Für die Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung darfst du dann nicht gekündigt werden. Auch wissenswert: Solltest du in der Probezeit gekündigt werden, bevor dein*e Arbeitgeber*in über die Schwangerschaft informiert wurde, kannst du das innerhalb von zwei Wochen nachholen und die Kündigung so unwirksam machen.