Krankenversicherung – Überblick für Student*innen und Selbständige
Für eine Uni entscheiden, WG suchen, Finanzierung — wenn du ein Studium beginnst, musst du viele Entscheidungen treffen und dich um zahlreiche Dinge kümmern. Die Krankenversicherung ist da keine Ausnahme. Eine Krankenversicherung ist Pflicht.
Sobald du dich an einer Hochschule einschreibst, musst du nachweisen, dass du versichert bist. Doch was heißt das genau für dich? Kannst du familienversichert bleiben oder musst du dich selbst versichern? Und wie beeinflusst ein Nebenjob deine Krankenversicherung als Student*in? All das sind Fragen, mit denen du dich beim Studienbeginn auseinandersetzen musst. Wir bringen Licht ins Dunkel und klären die wichtigsten Fragen rund ums Thema Krankenversicherung für Studenten und Selbständige. Hier findest du also einen ersten Überblick über alles, wissen musst.
Familienversicherung als Student*in
Sind deine Eltern über ihre Arbeitgeber*innen gesetzlich krankenversichert, bist du als Kind automatisch kostenlos in dieser Familienversicherung mitversichert. Du selbst zahlst dann keine extra Beiträge. Auch wenn du studierst, kannst du weiterhin familienversichert bleiben, solange du jünger als 25 bist und dein Einkommen in der Regel nicht über 450 Euro pro Monat liegt.
Familienversicherung:
- du bist jünger als 25
- dein Gehalt liegt unterhalb der Einkommensgrenze für die gesetzliche Familienversicherung
Als Student*in mit Minijob
Bei einem Minijob darfst du momentan höchstens 450 Euro pro Monat verdienen. Im Herbst 2022 soll die Verdienstgrenze auf 520 Euro steigen. Wenn du diesen Betrag nicht überschreitest, kannst du problemlos als Student*in in der Familienversicherung bleiben. Der Betrag ist übrigens ein durchschnittlicher Betrag. Bis zu drei Monat im Jahr darfst du auch mehr verdienen, solange du unter der jährlichen Verdienstobergrenze von momentan 5.400 Euro bleibst.
Werkstudentische Krankenversicherung
Wenn du als Student*in regelmäßig mehr als 450 Euro im Monat verdienst, aber höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitest, kannst du dich als Werkstudent*in anstellen lassen. Die Obergrenze von 20 Stunden gilt übrigens nicht in den Semesterferien, dann darfst du auch mehr verdienen. Bei einer Werkstudententätigkeit zahlst du weniger Beiträge für Sozialversicherungen als andere Teilzeitbeschäftigte, da du von den Abgaben für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit bist und nur die Rentenversicherung zahlen musst. Es bleibt für dich also mehr Netto vom Brutto übrig. Allerdings kannst du dann nicht mehr in der Familienversicherung bleiben, sondern musst dich selbst als Student*in krankenversichern. Krankenkassen haben dafür extra Tarife für Student*innen. Du kannst dich grundsätzlich frei entscheiden, ob du dich gesetzlich oder privat versicherst. Bei der Entscheidung hilft dir ein Vergleich der studentischen Krankenversicherungen. Die Kosten für eine studentische Krankenversicherung liegen in der Regel bei etwa 80 Euro im Monat.
Mehr als 20 Stunden arbeiten als Student*in
Den günstigen Studententarif kannst du nur in Anspruch nehmen, wenn du hauptberuflich studierst und nur nebenbei arbeitest. Als Obergrenze gelten für diese Einschätzung 20 Stunden Arbeit pro Woche. Wenn du diese Arbeitszeit überschreitest, bist du keine Werkstudent*in mehr und musst dich als normale Arbeitnehmer*in versichern. Das wird deutlich teurer. Die Beiträge für die Krankenversicherung liegen bei etwa 14,5 Prozent des Einkommens. Die Hälfte davon zahlen Arbeitgeber*innen, die andere Hälfte du.
Krankenversicherung als Student*in über 25
Du studierst, bist aber bereits über 25 Jahre alt? Dann kannst du nicht mehr über die Familienversicherung deiner Eltern mitversichert werden. Auch dann kannst du dich bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen über einen günstigen Studententarif versichern lassen. Die studentische Versicherungspflicht galt bis 2020 bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendest. Seit 2020 spielt die Semesteranzahl keine Rolle mehr. Die studentische Krankenversicherung bleibt damit unabhängig vom Fachsemester und ist nur noch an das 30. Lebensjahr gebunden. Ab 30 musst du dich dann freiwillig entweder gesetzlich oder privat versichern. In Ausnahmefällen kannst du den Anspruch auf den Studententarif in der gesetzlichen Krankenversicherung auf bis zu 37 Jahre erhöhen. Dazu zählt etwa der Erwerb von Zusatzqualifikationen, die du für das Studium vorab erlangen musstest.
BAföG und Krankenversicherung?
Wenn du BAföG erhältst, zahlt dir das BAföG-Amt einen Zuschuss zur studentischen Krankenversicherung in Höhe von 84 Euro und 25 Euro zur Pflegeversicherung. Diesen Zuschuss musst du allerdings selbst beantragen. Bei einem Minijob zählt der BAföG-Betrag nicht in die Einkommensgrenze mit hinein.
Versicherung bei freiwilligem Praktikum
Bei einem freiwilligen Praktikum gelten, was Verdienst und Stundenanzahl angeht, dieselben Regeln wie beim Nebenjob.
Krankenversicherung im Auslandssemester
Deine gesetzliche Krankenversicherung greift auch wenn du ein bis zu sechsmonatiges Auslandssemester innerhalb der EU machst. Bei Ländern wie der Schweiz gibt es Abkommen, damit auch hier deine Versicherung gilt. Voraussetzung ist immer, dass du während eines Auslandssemesters an deiner heimischen Universität immatrikuliert bleibst.
Als Student*in nebenberuflich selbstständig
Wenn du neben deinem Studium nebenberuflich selbstständig arbeitest, hängt die Krankenversicherung genauso wie als Angestellte*r von der Arbeitszeit, dem Einkommen und deinem Alter ab. Wenn du unter 25 bist und unter der Einkommensgrenze bleibst, kannst du familienversichert bleiben. Wenn du älter bist oder mehr verdienst, kannst du dich als Student*in günstig versichert lassen. Dabei musst du aber nebenberuflich selbstständig sein. Ob du gewerblich oder freiberuflich arbeitest, spielt für die Krankenkasse in diesem Fall keine Rolle.
Krankenversicherung für Selbstständige
Wenn du mehr als 20 Stunden selbstständig arbeitest, bist du hauptberuflich selbstständig und kannst dich nicht mehr über einen Studententarif der Krankenkasse versichern lassen. Selbstständige und Freiberufler*innen können sich entweder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern oder eine private Krankenversicherung wählen. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge richtet sich nach dem betreffenden Beitragssatz, dem Gewinn und sonstigen Einnahmen.
Über die Künstlersozialkasse versichert
Wenn du einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachgehst, kannst du über die Künstlersozialkasse, kurz KSK, sozialversichert sein. Der Vorteil: Die KSK übernimmt wie eine Arbeitgeber*in die Hälfte der gesetzlichen Pflichtbeiträge zu Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Dies geht allerdings nur, wenn du deiner selbständigen Tätigkeit im “erwerbsmäßigen Umfang” nachgehst. Du musst also hauptberuflich selbstständig sein.
FAQ
Welche Bescheinigung der Krankenkasse brauche ich für die Immatrikulation?
Wenn du dein Studium beginnst und familienversichert bist, teilst du deiner Krankenkasse mit, dass du mit deinem Studium beginnt. Die Krankenkasse übermittelt dann eine Versicherungsbestätigung an die Universität. Die Krankenkasse wiederum möchte dann deine Immatrikulationsbescheinigung sehen.
Was kostet eine Krankenversicherung als Student*in?
Als pflichtversicherter Student zahlst du einen bundesweit einheitlichen Beitrag, der abhängig vom BAföG-Bedarfssatz ist, unabhängig davon, ob du BAföG beziehst oder nicht. Die Krankenkassen haben darüber hinaus allerdings die Möglichkeit, Zusatzbeiträge zu berechnen.
GKV oder PKV: Welche Krankenversicherung lohnt sich für Studierende?
Grundsätzlich kannst du frei entscheiden, ob du dich gesetzlich oder privat versicherst. Für Studierende unter 25 ist die kostenlose Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse die günstigste Möglichkeit. Für Beamtenkinder ist die private Krankenversicherung bis zum 25. Lebensjahr sehr günstig. Bist du älter oder verdienst mehr als 450 Euro, können private Krankenversicherungen unter Umständen günstiger sein.