Hitzefrei im Büro? Das sind Deine Rechte als Arbeitnehmer im Sommer!
Sommer, Sonne, Sonnenschein: Wenn die Temperaturen höher und höher klettern, wird es auch in Büroräumen immer wärmer. In der Schule gab es dann mit etwas Glück Hitzefrei. Jeder, der in einem nicht klimatisierten Büro arbeitet, weiß wie hoch die Temperaturen klettern können und wie stickig ein Raum werden kann. Du beginnst zu schwitzen und kriegst schlimmstenfalls sogar Kopfschmerzen. Je höher die Temperaturen, desto niedriger die Konzentration.
Hier ist Dein Arbeitgeber in der Pflicht, das Arbeiten angenehmer zu gestalten, oder zumindest für kleine Abkühlungsmöglichkeiten zu sorgen. Aber auch Du kannst einiges tun. Wir haben die wichtigsten Fakten gesammelt, damit Du einen kühlen Kopf bewahrst.
Die Lufttemperatur ist entscheidend
Kennst Du den Unterschied zwischen Lufttemperatur und Raumtemperatur? Die Raumtemperatur stellt die gefühlte Temperatur dar, die man persönlich empfindet. Die Lufttemperatur ist die tatsächliche Temperatur im Raum.
Laut Arbeitsstättenverordnung sollte die Lufttemperatur 26 Grad nicht übersteigen, um eine eventuelle Gesundheitsgefährdung zu vermeiden. Ab 30 Grad und mehr ist Dein Arbeitgeber verpflichtet für Maßnahmen zu sorgen.
Die Temperaturen im Überblick:
Ab 26 Grad: Dein Arbeitgeber sollte erste Voraussetzungen schaffen, um die Arbeit möglich zu machen und Deine Gesundheit sicherzustellen. Dazu gehört z.B. das Lüften der Räume am frühen Morgen oder das Bereitstellen von kalten Getränken.
Ab 30 Grad: Dein Arbeitgeber muss Möglichkeiten zur Abkühlung bereitstellen. Das geht z.B. durch Lüften, Ventilatoren, Gleitzeit oder gekühlte Getränke.
Ab 35 Grad: Ab dieser Temperatur ist ein Raum nicht mehr zum Arbeiten geeignet.
Was kann Dein Arbeitgeber sonst tun?
Ein warmer Raum alleine bedeutet nicht, dass Du automatisch Hitzefrei bekommst. Vielmehr ist Dein Arbeitgeber ab einer Lufttemperatur von 30 Grad in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um Dich und andere Mitarbeiter zu schützen. Das kann folgendermaßen aussehen:
Gleitzeit anbieten: In den frühen Morgenstunden ist es noch nicht ganz so heiß, was das Arbeiten erleichtern kann.
Ventilatoren zur Verfügung stellen: Ein kleiner Luftzug kann schon viel ausmachen. Wenn es keine Klimaanlage gibt, bringt ein Ventilator schon viel.
Dresscode lockern: In kurzer Hose und T-Shirt arbeitet es sich leichter als in Hose, Hemd und Sakko. Dieser Punkt hängt natürlich ganz vom Unternehmen ab.
Alternativräume anbieten: Lässt sich ein Raum nicht oder nur schwer abkühlen, kann Dein Arbeitgeber andere Räume zur Verfügung stellen, in denen es kühler ist. Kalte Getränke oder Eis bereitstellen: Über ein kaltes Getränk oder sogar ein Eis freut sich jeder!
Laut Arbeitsrecht könntest Du Hitzefrei bekommen. Dies gilt aber nur, wenn die Raumtemperatur bei über 35 Grad liegt und keine der oben genannten Möglichkeiten zur Abkühlung besteht oder Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt wird. Gibt es z.B. einen kühleren Raum, kannst Du in diesem arbeiten.
Das kannst Du tun
Über den Durst trinken: Damit ist natürlich kein Alkohol gemeint, sondern im Idealfall Wasser. Wenn Du Wasser „ohne alles” nicht magst, verfeinere Dein Wasser mit Deinen Lieblingsfrüchten, wie z.B. Erdbeeren.
Leicht essen: Verzichte möglichst auf fettiges Essen und greife eher zu Salat oder Obst, was Deinen Körper nicht zusätzlich belastet.
Luftdurchlässige Kleidung: Das hängt natürlich von Deinem Arbeitsumfeld ab, aber trage möglichst leichte und luftdurchlässige Kleidung: Das sorgt für eine ausgeglichene Körpertemperatur und eine kühle Brise an den Beinen tut sicher gut.
Rausgehen: Statt die Mittagspause drinnen zu verbringen, kann es viel ausmachen, die Pause an der frischen Luft zu verbringen, vielleicht sogar im Park. So kommt ein wenig Entspannung und sogar Urlaubsfeeling auf.
Mach das Beste draus: Tu Dich mit Deinen Kollegen zusammen und geht in der Pause z.B. zusammen Eis essen oder sucht euch ein schattiges Plätzchen im Park.
Hitzefrei im Homeoffice?
Im Homeoffice gelten besondere Regelungen. Hier wird unterschieden zwischen einem fest installierten Homeoffice-Platz und der „mobilen Arbeit”. Letztere war und ist nach wie vor in der Corona-Pandemie Gang und Gebe.
Beim fest installierten Homeoffice muss Dein Arbeitgeber dafür sorgen, dass Dein Arbeitsplatz den gesetzlichen Anforderungen entspricht, genau wie ein betrieblicher Arbeitsplatz. Bei sommerlicher Hitze muss der Arbeitgeber allerdings keine Verantwortung übernehmen. Es gelten lediglich die Vorgaben für Bildschirmarbeitsplätze. Deshalb kannst Du, was die Raumtemperatur angeht, keine Schutzmaßnahmen einfordern.
Beim mobilen Arbeiten bekommst Du als Arbeitnehmer meist Laptop und/oder Smartphone gestellt. Damit darfst Du quasi (in Absprache) von Überall arbeiten. Es wird empfohlen, die Arbeitsschutzstandards einzuhalten. Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es allerdings nicht. Wenn Du Dich also entscheidest, bei 35 Grad in Deiner Wohnung zu arbeiten, liegt dies in Deiner Verantwortung.
Fazit
Hitzefrei, wie Du es vielleicht aus der Schule kennst, gibt es im Büro leider nicht. Allerdings ist Dein Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeiten so angenehm wie möglich zu gestalten. Ventilatoren, kalte Getränke und gelockerte Arbeitszeiten können schon viel bewirken und die Hitzewelle leichter machen.
Auch Du kannst für Dich selbst einiges tun. Es sind oft die kleinen Dinge, die einiges ausmachen: Trinke viel, trage, je nach Möglichkeit, möglichst leichte Kleidung und fange vielleicht etwas früher an zu arbeiten. Gegen ein kühlendes Eis am Arbeitsplatz dürfte auch niemand etwas einzuwenden haben. Lege den Weg zur Arbeit vielleicht auch mit dem Rad oder sogar zu Fuß zurück, damit Du früh morgens mit klarem Kopf im Büro auftauchst. All dies und die Aussicht auf kühlere Temperaturen helfen Dir, gut durch die heißen Tage zu kommen.
+++ Dieser Artikel dient lediglich der Informationsvermittlung und stellt KEINE Rechtsberatung dar! Alle angebotenen Informationen sind OHNE GEWÄHR.+++