Arbeitsvertrag: Damit du weißt, was du unterschreibst
Glückwunsch, du hast die Zusage! Doch bevor es losgeht, musst du noch den Arbeitsvertrag unterschreiben. Wie bei jedem Vertrag gilt auch hier: Ein genauer Blick auf die Details ist wichtig, damit du weißt, was du unterzeichnest. Aber worauf solltest du achten? Was genau muss in einem Arbeitsvertrag stehen und welche Klauseln sind unrechtmäßig? Wir erklären dir die wichtigsten Punkte.
Arbeitsvertrag: Wieso brauchst du den überhaupt?
Arbeitszeiten, Aufgaben, Bezahlung – ein Arbeitsvertrag regelt die Bedingungen deines Jobs. Grundsätzlich werden Bestimmungen und Vorgaben rund um den Arbeitsvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Dabei geht es um vertragliche Pflichten, also die Erbringung der jeweiligen Arbeitsleistung, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Vergütung oder Kündigungsfristen. Darüber hinaus können im Arbeitsvertrag weitere Rahmenbedingungen, die dein Arbeitsverhältnis betreffen, geregelt werden. Er ist damit die Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses. Wenn du deine Unterschrift unter den Vertrag setzt, gibst du nicht nur deine Zustimmung, du bist auch rechtlich an diesen Vertrag gebunden. Umso wichtiger ist es also, dass du verstehst, was die einzelnen Punkte bedeuten und dass alles im Arbeitsvertrag seine Ordnung hat.
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Arten von Arbeitsverträgen
Ein Arbeitsvertrag muss bei jedem Job abgeschlossen werden, je nach Angestelltenverhältnis können sich die Arbeitsverträge aber unterscheiden. Wir erklären dir kurz, was spezielle Arbeitsverträge vom klassischen unbefristeten Arbeitsvertrag unterscheiden, von der unbefristeten Stelle über befristet oder beim Minijob
Befristeter Arbeitsvertrag
Wie der Name schon sagt, ist ein befristeter Arbeitsvertrag nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. Wenn dieser Zeitraum vorbei ist, läuft der Vertrag automatisch aus und bedarf keiner Kündigung. Befristete Verträge sind bei Arbeitgeber*innen beliebt, da sie ihnen erlauben, flexibel auf die Arbeitslage und Mitarbeiter*innen zu reagieren. Doch Achtung: Ohne triftigen Grund dürfen befristete Verträge maximal auf zwei Jahre angelegt sein. Ausnahmen sind etwa Befristungen mit Sachgrund wie Elternzeitvertretung.
Vertrag bei Minijob
Bei einer geringfügigen Beschäftigung, auch Minijob genannt, arbeitest du zwar im Vergleich weniger, doch es gelten auch hier die gesetzlich geregelten Bestimmungen eines Arbeitsvertrages. Du hast also die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Angestellten. Was sich allerdings unterscheidet, ist die Arbeitszeit, denn beim Minijob wird der Arbeitsvertrag üblicherweise auf Stundenbasis angesetzt. Grundsätzlich unterscheidet man beim Minijob zwischen einem 450-Euro-Job und einer kurzfristigen Beschäftigung. Einen 450-Euro-Job üben Angestellte regelmäßig aus und verdienen dabei wie der Name schon sagt maximal 450 Euro im Monat. Unter einer kurzfristigen Beschäftigung versteht man ein Arbeitsverhältnis, das nicht länger als 70 Tage andauert und ebenfalls an einen maximalen Verdienst gebunden ist, etwa ein Ferienjob.
Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag spielt dann eine Rolle, wenn beide Parteien Mitglied eines Verbandes sind. Das ist der Fall, wenn du zum Beispiel in der Pflegebranche oder in einer öffentlichen Einrichtung arbeitest oder Mitglied in einer Gewerkschaft bist. Beim Tarifvertrag sind die Reglungen automatisch für alle Mitglieder bindend. Das bedeutet, dass Angestellte nicht einzeln mit Arbeitgebern verhandeln muss oder kann.
Der Arbeitsvertrag: Das muss drinstehen
Egal, welches Arbeitsverhältnis du eingehen wirst, einige Punkte müssen in jedem Arbeitsvertrag enthalten sein. Hier zunächst ein Überblick.
Checkliste: Das muss im Arbeitsvertrag stehen:
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- Vertragsparteien mit Name und Anschrift
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Befristete Verträge: Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsort (z. B. Anwesenheit vor Ort oder Remote)
- Beschreibung der zu leistenden Tätigkeiten
- Kündigungsfristen
- Vereinbarte Arbeitszeit
- Urlaubsanspruch
- Vergütung / Gehalt
Tipps zum Arbeitsvertrag: Hier lohnt ein zweiter Blick
Neben den obligatorischen Punkten können weitere Details im Arbeitsvertrag geklärt werden. Dazu gehören Regelungen zur Probezeit, zu Nebentätigkeiten, Wettbewerbsverbot oder Verschwiegenheitspflicht. Auch Sozialleistungen wie Firmenwagen oder betriebliche Altersvorsorge können im Vertrag zur Sprache kommen.
Probezeit
Zum Beginn eines Arbeitsverhältnisses kann zwischen dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin und dem Arbeitgeber eine Probezeit vereinbart werden. Die Probezeit darf maximal sechs Monate dauern. Innerhalb der Probezeit können beide Parteien das Arbeitsverhältnis innerhalb von zwei Wochen kündigen. Was viele nicht wissen: Wenn im Vertrag nicht explizit eine Probezeit vertraglich geregelt wird, wird das Arbeitsverhältnis ohne Probezeit abgeschlossen. Sie steht nicht zwangsläufig am Beginn eines Angestelltenverhältnisses.
Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch ist gesetzlich geregelt. So hast du laut Gesetz bei einer Fünf-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage Urlaub. Doch über den gesetzlichen Anspruch hinaus kann ein Unternehmen seinen Mitarbeitern auch mehr Urlaub zugestehen oder vereinbaren, dass der Urlaubsanspruch steigt, wenn der Mitarbeiter länger in der Firma bleibst. Schließlich müssen sich auch Firmen um gute Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bemühen und wollen so ihre Attraktivität erhöhen. Du kannst deinen Urlaub auch verhandeln und so gegebenenfalls mehr Urlaubstage herausholen, als dir rein rechtlich zustehen würden.
Teilzeit-Tipp
Wenn du teilzeitbeschäftigt bist und mit deiner künftigen Chef*in bestimmte Arbeitszeiten vereinbart hast, zum Beispiel nur nachmittags, solltest du darauf achten, dass diese Arbeitszeiten im Vertrag aufgeführt sind. Wer sich auf mündliche Aussagen verlässt, hat im Zweifelsfall kein Anrecht auf die vereinbarten Zeiten. Grundsätzlich gelten für dich als Teilzeitkraft die gleichen wie für alle anderen Angestellten. Dafür sorgt das Teilzeitbefristungsgesetz.
Bonus- und Sonderzahlungen
Nicht nur du als Arbeitskraft musst deinen Arbeitgeber überzeugen, auch das Unternehmen muss seine künftigen Arbeitnehmern überzeugen und Mitarbeiter zufriedenstellen. Viele Unternehmen zahlen deshalb Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld. Wenn in deinem Vertrag davon keine Rede ist, kannst du gezielt nach solchen Sondervergütungen fragen und eventuell extra Geld für dich aushandeln, welches dann im Vertrag aufgeführt und rechtsgültig wird.
Wettbewerbsverbot
Ein Wort, das in einigen Arbeitsverträgen auftaucht, ist Wettbewerbsverbot. Doch was bedeutet das für dich? Dein Arbeitgeber will sich damit absichern, dass du nach der Kündigung mit deinem Insider-Wissen nicht direkt zur Konkurrenz gehst. Eine solche Vereinbarung ist rechtens, allerdings nur dann, wenn für die Zeit des Wettbewerbsverbots auch eine Entschädigung vorgesehen ist. Was du bei einem Wettbewerbsverbot sonst noch alles beachten solltest, findest du in unserem entsprechenden Guide heraus.
Verbotene Klauseln: Das musst du nicht unterschreiben
Es gibt Klauseln im Vertrag, die unzulässig sind und du auch nicht unterschreiben musst. Meist handelt es sich bei verbotenen oder unzulässigen Klauseln im Arbeitsvertrag um solche, die den Arbeitnehmern benachteiligen würden oder solche, die das vorgeschriebene Arbeitsrecht umgehen oder relativeren wollen. Hier ein paar Beispiele.
Vertragsstrafe
Eine Vertragsstrafe ist nicht per se unzulässig, fällt sie allerdings unverhältnismäßig hoch aus, wird die Klausel unwirksam. Als Faustregel gilt: Wenn eine Vertragsstrafe ein Bruttomonatsgehalt übersteigt, ist sie zu hoch.
Kündigungsfrist
Kündigungsfristen sind gesetzlich oder tariflich geregelt. Will der Arbeitgeber diese im Vertrag unterschreiten, wird die Klausel ungültig.
Überstunden
Das häufigste Beispiel für unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag betrifft Überstunden. Steht im Vertrag, dass Überstunden mit dem gezahlten Lohn abgegolten sind, handelt sich um eine unrechtmäßige Vereinbarung. Wer Überstunden leistet, muss demzufolge entweder extra dafür entlohnt werden oder einen entsprechenden Freizeitausgleich erhalten. Eine Ausnahme gibt es, wenn im Arbeitsvertrag genau genannt ist, in welchem Umfang, die im Lohn enthaltenen Überstunden geleistet werden müssen. Sind die Überstunden genau definiert, liegt keine unangemessene Benachteiligung vor. Weitere Informationen zum Thema Überstunden findest du in unserem ausführlichen Guide.
Arbeitsvertrag Muster
Damit du die wichtigsten Klauseln noch einmal vor Augen hast, findest du hier Muster von Arbeitsverträgen, die dir die wichtigsten Punkte am konkreten Beispiel zeigen. So bist du bestens auf den wichtigen Moment vorbereitet und du kannst mit gutem Gewissen deine Unterschrift unter den Arbeitsvertrag setzen. So steht dem Beginn deines neuen Arbeitslebens nichts mehr im Weg.