Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung: Unterschiede im Überblick
Neben dem gängigen Arbeitsverhältnis, das zwischen einem Unternehmen und einer arbeitnehmenden Person geschlossen wird, gibt es noch weitere Arbeitsmodelle. Hierzu zählen die Arbeitnehmerüberlassung und die Personalvermittlung.
Die Arbeitnehmerüberlassung und die Personalvermittlung sind zwei Arbeitsmodelle, die in bestimmten Punkten Unterschiede aufweisen. Wie diese Punkte genau aussehen, erklären wir in diesem Beitrag. Außerdem zeigen wir Ihnen, was Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung bedeutet und welche Vor- und Nachteile mit den Beschäftigungsmodellen verbunden sind.
Wodurch kennzeichnet sich die Arbeitnehmerüberlassung?
Bei einer Arbeitnehmerüberlassung sind zwei Punkte wichtig: Zum einen schließen Arbeitnehmende mit einer Personaldienstleistung einen regulären Arbeitsvertrag ab, der sie verpflichtet, ihre Arbeitskraft in anderen Unternehmen einzubringen. Zum anderen besteht die Zeitarbeit bei den jeweiligen Unternehmen nur für einen begrenzten Zeitraum.
Neben der arbeitssuchenden Person und dem Unternehmen, das Personal sucht, ist also noch eine weitere Partei beteiligt: Der Personaldienstleistende. Dazu gehört zum Beispiel Zenjob.
Welche Arbeitsverhältnisse bestehen bei der Arbeitnehmerüberlassung?
Das Arbeitsverhältnis besteht zwischen dem Personaldienstleistenden und der arbeitssuchenden Person. In einem zweiten Vertragsverhältnis tritt der Personaldienstleistende als Verleihfirma auf und schließt mit dem Unternehmen, das Personal sucht, einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ab.
Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz?
Aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) leiten sich für die drei beteiligten Parteien, also dem Personaldienstleistenden, den Arbeitnehmenden und Sie als Unternehmen, verschiedene Rechte und Pflichten ab. Das Gesetz regelt zum Beispiel den Verdienst, den Ihre Arbeitskräfte bekommen.
Laut § 1 AÜG ist jedes Zeitarbeitsunternehmen dazu verpflichtet, von der Bundesagentur für Arbeit eine Erlaubnis einzuholen. Erst mit dieser Genehmigung darf eine Verleihfirma im Rahmen der Zeitarbeit für Sie tätig werden und die eigenen Arbeitskräfte an Ihr Unternehmen verleihen.
Sie sollten dabei sichergehen, dass die Verleihfirma über die erforderliche Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit verfügt. Außerdem liegt die maximale Beschäftigungsdauer für eine Arbeitnehmerüberlassung bei höchstens 18 Monaten.
Was droht bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften?
Beide Parteien sollten hier besonders genau arbeiten: Ein Verstoß gegen die Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes kann zu einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro führen. Außerdem ist die Bundesagentur für Arbeit berechtigt, einem Personaldienstleistenden die Erlaubnis zu entziehen.
Arbeitnehmerüberlassung als flexibles Arbeitsmodell: Vorteile im Überblick
Zeitarbeit scheint oft negativ für Arbeitnehmende. Dabei verstecken sich dahinter mehr Vorteile, als auf den ersten Blick anzunehmen ist. Auch Ihr Unternehmen und Personaldienstleistende profitieren von der Arbeitnehmerüberlassung.
- Ihr Unternehmen reagiert flexibler auf Personalengpässe und wird durch Zeitarbeitskräfte bei hohen Auftragslagen kurzfristig unterstützt.
- Zeitarbeitsunternehmen übernehmen den kompletten Bewerbungsprozess und schließen Arbeitsverträge mit Zeitarbeitnehmenden ab, deshalb sind die Personalkosten für Ihr Unternehmen sehr gering.
- Zeitarbeit entlastet Ihre Stammbelegschaft, während sich Ihre Mitarbeitenden auf wichtigere Aufgaben fokussieren.
- Neue Mitarbeitende sorgen für neue Impulse und frischen Wind in Ihrem Unternehmen.
- Mit Zeitarbeit profitieren Leiharbeitnehmende auch ohne Einsatz von einer sicheren Bezahlung.
- Die Arbeitnehmerüberlassung eröffnet Zeitarbeitnehmenden gute Möglichkeiten, um sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden. Dadurch steigt die Chance, in einem festen Anstellungsverhältnis unterzukommen.
- Arbeitnehmende in der Zeitarbeit bekommen einen fairen Tarifvertrag und leistungsgerechte Zuschläge. Zudem sind Leiharbeitnehmende sozialversicherungsrechtlich abgesichert.
Warum sich eine Arbeitnehmerüberlassung auch für Sie lohnt
Personaldienstleistungen, wie Zenjob, spezialisieren sich auf die Arbeitnehmerüberlassung und bieten Ihrem Unternehmen folgende Vorteile:
- Flexibilität: Zenjob gewährt Ihnen eine flexible Personalplanung, da Arbeitnehmende, je nach Bedarf und Anforderung, kurzfristig und unkompliziert zum Einsatz kommen.
- Zeit- und Kostenersparnis: Das Portal übernimmt den gesamten Prozess der Personalsuche, darunter Auswahl und Vermittlung, was Ihrem Unternehmen Zeit und Kosten spart, die sonst für die eigene Personalbeschaffung aufgewendet werden müssten.
- Qualifizierte Mitarbeitende: Zenjob verfügt über eine große Datenbank an qualifizierten Fachkräften, die von dem Unternehmen sorgfältig ausgewählt und geschult werden. So greift Ihr Unternehmen auf eine breite Auswahl an qualifizierten Arbeitskräften zu.
- Entlastung Ihres Unternehmens: Durch die Arbeitnehmerüberlassung wird Ihr Unternehmen von administrativen Aufgaben wie Lohnabrechnungen, Sozialversicherungsbeiträgen oder Urlaubsansprüchen befreit: Zenjob übernimmt diese Aufgaben für die eingesetzten Mitarbeitenden.
- Mitarbeiterbindung: Zenjob ermöglicht es Ihrem Unternehmen, langfristig mit qualifizierten Arbeitnehmenden zusammenzuarbeiten, indem es ein Bewertungssystem anbietet. So können Sie Mitarbeitende, die positiv bewertet werden, für weitere Einsätze buchen und somit langfristig an Ihr Unternehmen binden.
Was ist der Unterschied von der Arbeitnehmerüberlassung im Vergleich zur Personalvermittlung?
Ihr Unternehmen sucht bei Personaldienstleistungsunternehmen nach geeignetem Personal. Der entscheidende Unterschied zur Arbeitnehmerüberlassung ist, dass die Tätigkeit der Personalvermittlung endet, wenn freie Stellen mit neuen Mitarbeitenden besetzt wurden.
Für die Anfrage Ihres Unternehmens ist die Personalberatung des Vermittlungsunternehmens zuständig. Sie filtern aus dem Kreis der Bewerbenden die am besten geeignetsten Kandidat*innen für die zu besetzende Stelle heraus.
Was ist eine Direktvermittlung?
Bei der Direktvermittlung wählt die Personalvermittlungsagentur für Sie Arbeitskräfte mit einem Anforderungsprofil aus. Diese Suche setzt eine Personalvermittlung dann ein, wenn Ihr Unternehmen Arbeitskräfte für ein spezielles Aufgabengebiet sucht. Das ist oft bei der Vermittlung von Fach- und Führungskräften der Fall.
Welche Aufgaben fallen im Rahmen einer Personalvermittlung an?
Eine Personalvermittlung übernimmt die Aufgabe, eine Arbeitsstelle in Ihrem Unternehmen zu besetzen. Dazu vergleichen die zuständigen Mitarbeitenden zunächst Ihr Anforderungsprofil mit den Daten, die in dem eigenen Bewerberpool hinterlegt sind. Diese stammen von Bewerbenden, die bislang nicht erfolgreich vermittelt wurden.
Die Personalvermittlung veröffentlicht anschließend das Profil Ihres Unternehmens, sodass sich Arbeitsuchende auf passende Stellen bewerben. Sobald genügend Kandidat*innen gefunden sind, trifft die Personalvermittlung eine Vorauswahl und leitet geeignete Bewerbende an Ihr Unternehmen weiter. Dort integrieren Sie die Kandidat*innen in den unternehmenseigenen Bewerbungsprozess. Wird die Stelle erfolgreich besetzt, erhält die Personalvermittlung eine Provision.
Die wichtigsten Vorteile der Personalvermittlung
Ein großer Vorteil der Personalvermittlung für Ihr Unternehmen ist die Arbeitserleichterung bei der Suche nach neuem Personal. Auch für Arbeitnehmende wird die Jobsuche damit leichter.
- Für Unternehmen ist keine zeitaufwendige und kostenintensive Suche nach den geeignetsten Bewerbenden notwendig.
- Das Filtern der Bewerbenden, die für die Besetzung einer Stelle nicht in Betracht kommen, übernimmt das Personaldienstleistungsunternehmen für Sie.
- Für Arbeitssuchende verkürzt sich mit der Beauftragung einer Personalvermittlung der Bewerbungsprozess, weil ein Bewerbungsschreiben für mehrere Stellen genutzt wird.
- Bewerbende nutzen bei einer Personalvermittlung Insiderwissen der Vermittlungsagentur, um eine geeignete Stelle zu finden.
Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung: Unterschiede zusammenfassend erklärt
Bei der Arbeitnehmerüberlassung schließen Arbeitnehmende, im Unterschied zur Personalvermittlung, einen Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen ab. Aus diesem Vertrag ergibt sich ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis. Bei einer Arbeitnehmerüberlassung ist eine kurzfristige Personalbeschaffung möglich. Das ist besonders bei längeren Krankmeldungen oder Personalengpässen hilfreich.
Bei der Personalvermittlung beauftragt Ihr Unternehmen Vermittlungsunternehmen damit, geeignete Arbeitskräfte für eine bestimmte Stelle zu finden, die langfristig besetzt werden soll. Der Auftrag endet in der Regel, wenn Ihre ausgeschriebene Stelle besetzt ist.
Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung stärken Unternehmen
Sowohl die Arbeitnehmerüberlassung als auch die Personalvermittlung sind Arbeitsmodelle, die sich von einem traditionellen Arbeitsverhältnis unterscheiden. Denn bei beiden Modellen ist mit dem Zeitarbeitsunternehmen oder der Personalvermittlungsagentur neben dem Arbeitssuchenden und dem Arbeitgebenden noch eine weitere Partei beteiligt. Bei der Arbeitnehmerüberlassung werden Arbeitssuchende als Leiharbeitnehmende in Ihrem Unternehmen beschäftigt. Die Zeitarbeitsfirma verleiht also ihre Arbeitskräfte für eine bestimmte Zeit an Ihr Unternehmen.
Bei der Personalvermittlung geht es darum, Arbeitsstellen Ihres Unternehmens zu besetzen. Sobald alle nötigen Stellen besetzt sind, ist die Tätigkeit der Personalvermittlung abgeschlossen. Die Personalvermittlung und eine Arbeitnehmerüberlassung kommen also in unterschiedlichen Situationen zum Einsatz. Eins haben sie jedoch gemeinsam: Sie stellen sicher, dass Ihrem Unternehmen ideale Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.